Gema verklagt OpenAI: ChatGPT darf keine Songtexte mehr ohne Lizenz verwenden
Wer in Zukunft die Songtexte seiner Lieblingsartists auswendig lernen will, der muss dabei auf die Hilfe von ChatGPT (vermutlich) verzichten und wieder ganz old school googlen. Grund dafür ist ein aktueller Rechtsstreit zwischen der Gema und dem US-amerikanischen Unternehmen OpenAI. Der Musikrechteverwerter hatte geklagt, da die Nutzung der Songtexte durch ChatGPT ohne eine Lizenz das Urheberrecht verletzten würden. Konkret ging es bei der Klage um die Wiedergaben von neun Songtexten, darunter auch „Atemlos“ von Helene Fischer oder „Männer“ von Herbert Grönemeyer.
Der Klage der Gema wurde nun vor dem Münchner Landgericht stattgegeben und der Mutterkonzern OpenAI zu Schadenersatz verurteilt. Bei der automatischen Nutzung von Liedtexten durch ChatGPT handle es sich um eine unzulässige Vervielfältigung und Wiedergabe, argumentierte das Gericht ebenso wie auch die Gema bereits in ihrer Klage. Das Urteil ist aktuell noch nicht rechtskräftig und es wird bereits davon ausgegangen, dass OpenAI die Entscheidung anfechten wird.
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