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Plagiate, Samples & Urheberrechte: Fünf wegweisende Gerichtsverfahren aus der Musikwelt

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Alleine auf der Streaming-Plattform Spotify sind insgesamt rund 50 Millionen Songs zu finden. Wie viele es in der gesamten Menschheitsgeschichte gegeben hat, ist nicht zu überblicken. Bei dieser Bandbreite an Stücken kann es schon mal schwer werden, etwas komplett Neues zu erschaffen. Viele MusikerInnen machen es sich in der heutigen Zeit allerdings sehr leicht. Gerade im Deutschrap-Kosmos sind zuletzt dank dem Twitter-Profil Clo(rona)1444 unzählige Songs aufgedeckt worden, die schlicht und einfach von amerikanischen Vorbildern wie Drake oder Nicki Minaj kopiert wurden. Doch wäre es falsch, diese faule Arbeitsweisen nur deutschen RapperInnen vorzuwerfen? Schon die Beatles haben sich Songs ihrer Vorbilder zu eigen und später zu weltweit erfolgreichen Beatles-Hits gemacht, teilweise ohne Erlaubnis der UrheberInnen. Immer wieder berufen sich KünstlerInnen in diesem Zusammenhang auf ihre Kunstfreiheit und legitimieren so die Nutzung von Samples, auch um ihren Vorbildern zu huldigen. Doch gibt es da einen Unterschied zwischen einer Kopie und einem erlaubten Sample? Ja, den gibt es. Der ist allerdings in jedem Fall neu zu beurteilen. Grundsätzlich gilt: wenn der „Durchschnittskonsument“ keine Übereinstimmung zweier Songs hört, darf gesampelt werden. Wie es im Recht aber üblich ist, gibt es auch noch Paragraphen und Schlupflöcher, die auch das wieder in Frage stellen und so dauern rechtliche Streitigkeiten in der Musikwelt teilweise über Jahrzehnte an – jeder will sein Stück vom Kuchen, und dafür kämpft er oder sie, auch bis zum bitteren Ende. Erst zuletzt wurde die amerikanische RnB-Sensation Lizzo von den Brüdern Justin und Jeremiah Raisen angeklagt, weil sie verschwiegen haben soll, dass diese an ihrem Hit „Truth Hurts“ mitgeschrieben haben. Tatsächlich haben sie allerdings an dem Song „Healthy“ mitgeschrieben, der wiederrum Vorbild von „Truth Hurts“ gewesen sein soll. Laut Lizzo stammt allerdings nur eine Zeile aus der Session mit den Brüdern. Diese Zeile haben sich die drei ursprünglich während ebenjener Session einem Tweet von Songwriter Jesse Saint John Geller „geliehen“ – verwirrend, ich weiß. Unterm Strich hat Lizzo den Rechtsstreit gewonnen, weil Autoren eines Werks nicht automatisch auch Autoren eines ähnlichen Werks sein müssen. Jetzt bereits merkt man, dass das Recht und vor allem das Urheberrecht sehr kompliziert ist. Praxisbeispiele helfen allerdings, das weitreichende Welt etwas besser überblicken zu können. Wir haben uns daher mit fünf teils längst vergessenen, teil sehr aktuellen Fällen beschäftigt, die ein wenig Licht ins Dunkle bringen und diese für euch in (hoffentlich) verständlichen deutsch skizziert.

Moses Pelham vs. Kraftwerk

Mit ihrer Pionierarbeit in der synthetischen Musik gilt die Düsseldorfer Band Kraftwerk als eine der einflussreichsten Erscheinungen der Musikwelt der letzten 50 Jahre. Bis heute dient ihre Mischung aus Melodik und Futurismus als Vorbild unterschiedlichster Musikgenres, darunter vor allem Techno und auch HipHop. „Ihre Musik ist so steif, dass sie funky ist“ sagt beispielsweise der Detroiter Technikpionier Carl Craig über Kraftwerk. Die internationale Wirkungskraft der Band führte auch schnell dazu, dass sich KünstlerInnen an Kraftwerk-Melodien und -Sequenzen bedienten. 1982 beispielsweise veröffentlichte die Hip-Hop-Legende Africa Bambaataa mit „Planet Rock“ einen an den Kraftwerk-Hit „Trans-Europa Express“ angelehnten Song und zettelte eine Lange Tradition von Kraftwerk-Samples in der Hip-Hop-Musik an. Was von Beginn an in der HipHop-Kultur als Ode an KünstlerInnen gesehen wird, empfinden Kraftwerk stets als Bereicherung an ihrer Kunst und gehen gerichtlich gegen nicht freigegebene Sample-Nutzung vor. Im Falle Bambaataa einigte man sich damals auf eine unbekannte, wohl aber nicht unerhebliche Geldsumme.

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Der wohl bekannteste Rechtsstreit sowohl im Kraftwerk- als auch im ganzen deutschen Musikkosmos ist der mit Rapper und Produzent Moses Pelham. 1997 nutzte Pelham für den Song „Nur mir“ von seinem Schützling Sabrina Setlur eine zweisekündigen Sequenz aus dem Kraftwerk-Song „Metall auf Metall“ und ließ sie in Endlosschleife im Hintergrund abspielen, soweit also nichts Besonderes. Nun soll Pelham das Stück aber direkt vom Tonträger kopiert haben und es eins zu eins verwendet haben, was gegen die Tonträgerrechte verstößt. Darauf beriefen sich Ralf Hütter und Florian Schneider-Esleben von Kraftwerk und verklagten Pelham daraufhin auf Unterlassung, Schadensersatz und Herausgabe der Tonträger, um sie zu vernichten. Soweit so gut, warum aber genau ist in dem Fall seit über 20 Jahren kein finales Urteil gefällt worden? Auf Entscheidungen verschiedenster Instanzen wurde stets Gegenklage erhoben uns sich auf Rechte berufen, die auch ihre Daseinsberechtigung haben. Da wäre die Kunstfreiheit, die KünstlerInnen ermöglicht, Samples zu benutzen, wenn dabei „DurchschnittshörerInnen“ das Originalstück nicht heraushören können. Der Fall wurde vom Landgericht Hamburg an den Bundesgerichtshof weitergegeben, von dort ans Bundesverfassungsgericht und schließlich sogar an den Europäischen Gerichtshof. Nicht zuletzt diente der Fall einer Grundsatzdiskussion um das Thema Sampling-Kultur und ihren Bezug zum Urheberrecht. Diese Diskussion wird mit Sicherheit noch in weitere Runden gehen. Nicht zuletzt sind sich die Gerichtshöfe der Tatsache bewusst, dass ein grundsätzliches Verbot die künstlerische Freiheit zu großen Teilen beschneiden würde. Trotzdem müssen die Rechte der UrheberInnen klarer abgesteckt und geschützt werden. Auch wenn der Song, um den es beim Fall Moses Pelham gegen Kraftwerk geht, in Sabrina Setlurs Diskographie an Relevanz kaum zu unterbieten ist und die Gerichtskosten beiden Parteien mit Sicherheit bis heute wehtun, zettelten sie dadurch eine extrem wichtige Grundsatzfrage an, der so auf den Grund gegangen wurde und wird.

George Harrison vs. The Chiffons

Die Beatles sind ohne Frage eine der wichtigsten Bands, die die Welt je gesehen hat. Viele werfen ihnen allerdings auch vor, sich dreist an der Musik ihrer Vorbilder bedient zu haben, so zum Beispiel beim Welthit „Come Together“. John Lennon kam mit der Songidee ins Studio und Paul McCartney erkannte schnell, dass die Ähnlichkeit zum Song „You Can’t Catch Me“ von Chuck Berry unverkennbar ist. „John wusste das oder zumindest, dass es sehr ähnlich ist, also sagte ich: ‚Also gut, lass uns irgendwas tun, um davon wegzukommen’“ erzählte McCartney in einem Interview. Also schraubten sie das Tempo runter und McCartney steuerte noch eine andere Basslinie hinzu. Nachdem auch textliche Referenzen die Quelle des Samples unverkennbar machten, gestand auch John Lennon die Herkunft des Songs ein. Daraufhin verklagte ihn Branchen-Schwergewicht und Verleger von „You Can’t Catch Me“ Morris Levy, woraufhin Lennon schnell zurückruderte. Um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären, erklärte er sich bereit, drei Songs, darunter auch „You Can’t Catch Me“, zu covern, die im Besitz von Levy waren. Auch nach der Auflösung der Beatles machten die Mitglieder Schlagzeilen mit möglicherweise rechtswidrigen Samples – und das gleich mit der ersten Nummer eins-Single „My Sweet Lord“ von Leadgitarrist George Harrison. Ursprünglich schrieb Harrison den Song für Billy Preston, der ihn sogar für sein Album aufnahm. Als sich die Beatles wenig später trennten, entschied sich Harrison dann doch dafür, den Song selbst zu singen. Einige Monate nach dem Release von „My Sweet Lord“ wurde Harrison von Bright Tunes Music angeklagt, weil er darin den Song „He’s So Fine“ von den Chiffons kopiert haben soll. Der ehemalige Beatle soll sich keiner Schuld bewusst gewesen sein. „Als ich den Song geschrieben habe, habe ich die Ähnlichkeiten beider Songs nicht erkannt. Ich habe einfach improvisiert. Als meine Version des Songs rauskam und schnell erfolgreich wurde, habe ich zum ersten Mal davon mitbekommen. Dann dachte ich mir: ‚Wie konnte ich das nicht merken?’ – Ich hätte ganz einfach hier und dort Noten verändern können, um das Original nicht zu beeinträchtigen“ schreibt er in seiner Biografie „I Me Mine“. Richter Owen, der beide Songs auf Ähnlichkeiten analysiert hat, kam trotz Harrisons Aussage zu folgendem Schluss: „Es ist unverkennbar, dass ‚My Sweet Lord’ der gleiche Song wie ‚He’s So Fine‘ ist, nur mit anderen Worten. Außerdem hatte Harrison Zugriff auf ‚He’s So Fine‘. Das ist rechtlich betrachtet eine Verletzung des Urheberrechts, egal ob es bewusst geschah oder nicht.“

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Nach jahrelangen gerichtlichen Auseinadersetzungen zwischen Bright Tunes Music und Harrison wurde 1998 ein Urteil gegen Harrison gefällt. Er musste 587.000 Dollar Strafe zahlen, fühlte sich allerdings zu keinem Zeitpunkt „schuldig oder schlecht“, schreibt er. „Eigentlich bewahrte der Song viele vor einem Leben mit Heroinsucht. Ich kenne das eigentliche Motiv hinter dem Song und das ist weitaus wichtiger als der Ärger mit dem Gesetz“ – Wo er recht hat, hat er recht.

Vanilla Ice vs. Queen & David Bowie

Von den Beatles zu Queen, David Bowie und deren legendärem gemeinsamen Song „Under Pressure“. Dieser diente nämlich 1989 als Basis für einen gleichermaßen skurrilen wie legendären Song, der auch heute noch auf keiner 90er Jahre-Party fehlen darf: „Ice Ice Baby“ von Vanilla Ice. Die Neuauflage seines Debütalbums „Hooked“ hielt sich 1990 ganze 16 Wochen auf dem ersten Platz der Billboard-Charts und soll teilweise knapp eine Millionen verkaufte Einheiten pro Tag verbucht haben. Die bis dato nur in Subkulturen stattfindende HipHop-Musik gelang so erstmals an die breite Masse. Für Vanilla Ice war das auch der Grund, warum gerade er für die Sample-Nutzung angeklagt wurde und nicht seine Vorgänger, wie er in einem Interview behauptet. Was das Sample betrifft, dachte Vanilla Ice in seinem damaligen jugendlichen Leichtsinn, dass eine zusätzliche Note in der Bassline reicht, um das Original unkenntlich zu machen. Das zumindest führte er als Gegenargument bei den Verhandlungen zwischen ihm, Queen und David Bowie an, die ihn verständlicherweise angeklagt hatten. Wie zu erwarten war, wurde Vanilla Ice kein Recht zugesprochen, zu offensichtlich war das Sample. Man konnte sich anschließend außergerichtlich einigen. Vanilla Ice kaufte sich die Rechte für „Under Pressure“ und gab David Bowie und Queen Songwriting-Credits für „Ice Ice Baby“. Wie teuer die Rechte schlussendlich waren, ist unbekannt. Im Interview zumindest wirkt es so, als habe sich das Sampeln gelohnt, so selbstsicher spricht er im Interview mit Dan Patrick über den Fall.

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Robin Thicke vs. Marvin Gaye

2013 sorgten R&B-Sänger Robin Thicke, Rapper T.I. sowie Sänger und Produzent Pharrell Williams mit „Blurred Lines“ mächtig für Aufsehen. Nicht nur wurde der Song zum Welthit, sondern löste auch eine Debatte über sexuellen Missbrauch aus. „Blurred Lines“ bedeutet auf deutsch nichts Geringeres als „verschwommene Grenzen“, womit der Sex mit einer betrunkenen Frau gemeint ist, der aus männlicher Sicht einvernehmlich erscheint. Zeilen wie „I know you want it“, „You’re a good girl / Can’t let it get past me“ sowie die raue Beschreibung des Handelns weisen allerdings viel eher auf sexuellen Missbrauch hin. Der Text und nicht zuletzt auch das sexuell aufgeladene Musikvideo fördern sehr deutlich die Darstellung von Frauen als Sexobjekt. Das allerdings hinderte den Kopfhörerhersteller „Beats by Dr. Dre“ nicht, den Song für einen Werbespot zu nutzen.

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Als wäre das nicht genug, wurde wenig später bekannt, dass „Blurred Lines“ ein Plagiat des von Marvin Gaye geschriebenen und gesungenen Songs „Got To Give It Up“ sein soll. Die Erben der erschossenen Soul-Legende verklagten anschließend Williams und Thicke auf Schadensersatz. Williams war von den Anschuldigungen entrüstet. Zwar gab er zu, „Got To Give It Up“ als Vorbild für „Blurred Lines“ verwendet zu haben, behauptete aber, dass die beiden Songs außer dem Genre nichts gemeinsam haben sollen. „Etwas von jemandem zu stehlen, den man liebt, ist das Letzte, was man als Kreativer machen will“ so seine Worte vor Gericht. Nachdem Robin Thicke der GQ gegenüber anfangs noch behauptete, gemeinsam mit Williams den Song geschrieben zu haben, räumte er später von Gericht ein, er wäre am Schreibprozess „praktisch nicht beteiligt“ und „ohnehin die meiste Zeit high“ gewesen. Zum abschließenden Gerichtstermin erschienen beide Künstler nicht mehr, da das Urteil zu Gunsten Gayes Erben abzusehen war. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 7,2 Millionen US-Dollar. „Das ist eine Menge Geld. Es wird meine Klienten nicht in den Bankrott treiben, aber es ist eine enttäuschende Summe“ gesteht der Anwalt der beiden Künstler. Gayes Tochter Nora zeigte sich nach dem Urteil sehr erleichtert: „Jetzt fühle ich mich frei, frei von den Lügen, die uns Pharrell Williams und Robin Thicke erzählt haben.“

Mark Ronson & Bruno Mars vs. Mehrere

Weniger ethische, dafür umso mehr Plagiatsvorwürfe hat ein weiterer Hit aus den 2010er Jahren eingeheimst: „Uptown Funk“ von Mark Ronson und Bruno Mars. Der Song war die erste Single von Ronsons viertem Studioalbum „Uptown Special“, auf dem unter anderem auch Stevie Wonder gefeatured wurde. „Uptown Funk“ ist mit weltweit knapp 13 Millionen verkauften Einheiten die mit abstand erfolgreichste Single des Albums, welches die Hochzeiten des „Minneapolis-Sounds“, einer Funk-Strömung der 70er und 80er Jahre, wieder aufleben lässt. Das ging so weit, dass sich einige der damaligen Funk-Interpreten ihrer eigenen Musik beraubt fühlten, vor allem in „Uptown Funk“. Da wäre zum Beispiel die The Gap Band, die in der Bridge von „Uptown Funk“ eine klare Anlehnung an ihren Songs „I Don’t Believe You Want To Get Up And Dance (Oops Up Side Your Head)“ sah. Ähnliche Anschuldigungen machte das Funk-Trio The Sequence. Sie bemerkten Ähnlichkeiten mit dem Refrain und dem Text ihres Hits „Funk You Up“.

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Über die Jahre sammelte Mark Ronson vier Beschwerden von KünstlerInnen und Bands, die ihre Songs in „Uptown Funk“ wiedererkannt haben wollen. Ronson gab die Einflüsse und Inspirationen stets zu, verwies allerdings stets auf das Konzept und die Idee, aus diesen Einflüssen etwas Zeitloses zu erschaffen. Das änderte nichts daran, dass die Einflüsse für alle HörerInnen klar zu erkennen sind und es schließlich nach all den Gerichtsverfahren nicht mehr nur vier, sondern ganze elf UrheberInnen der Songs gibt. Das schlägt sich vor allem in den Rechten und den Verdiensten nieder, die Ronson, Mars und Co. zukommen. So stehen Mark Ronson, Bruno Mars, Martin Lawrence und Jeffrey Bhasker, den ursprünglich angegebenen Urhebern, jeweils nur noch etwa 17 Prozent der Rechte und Einkünfte von „Uptown Funk“ zu.

Inzwischen bin ich mir nicht mehr allzu sicher, ob man durch diese Beispiele wirklich mehr Aufschluss über die wirkliche Rechtslage gewinnen konnte. Es stellen sich mir mittlerweile noch viel mehr Fragen, gerade, was das Urheberrecht im Bezug zum Internet, Streaming und all den heutigen Ausspielwegen betrifft. Viele KünstlerInnen, darunter auch Beatles-Mitglied Paul McCartney, fordern eine Urheberrechtsreform, die ihnen mehr Rechte einbringt. Andere wiederrum sehen durch engere Gesetze ihre künstlerische Freiheit in Gefahr und wollen nicht bei jedem fertigen Song darum bangen, rechtlich belangt zu werden. Fakt ist: Das Gesetz muss die neuen Umstände irgendwie aufgreifen und abfangen. Inwiefern das allerdings für alle Parteien fair und ertragbar erfasst werden kann, wird in Zukunft wohl noch vielen Richtern und Anwälten Kopfzerbrechen bereiten.

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